|
Thierack nahm von 1914 bis 1918 als Kriegsfreiwilliger am 1. Weltkrieg teil, zuletzt mit dem Rang eines Leutnants und wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach Kriegsende nahm er die unterbrochene juristische Ausbildung wieder auf und schloss sie 1920 mit dem Assessorexamen ab. In dem selben Jahr wurde er als Gerichtsassessor in Sachsen eingestellt.
Am 1.08 1932 trat er in die NSDAP ein. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 gelang ihm innerhalb kürzester Zeit ein steiler Aufstieg vom Staatsanwalt zu dem Präsidenten des Volksgerichtshofs. Grundlage hierfür war nicht ca. seine eher frühe Mitgliedschaft in der NSDAP, sondern seine Stellung als Führer der nationalsozialistischen Juristenorganisation, des so genannten Rechtswahrerbundes .
Am 12.05 1933 zu dem sächsischen Justizminister ernannt, war es seine Aufgabe, die "Verreichlichung" der Justiz, also einen Teilbereich der Gleichschaltung der Länder, in seinem Land durchzuführen. Nach weiteren kurzen beruflichen Zwischenstationen wurde er 1935 Vizepräsident des Reichsgerichts und 1936 Präsident des 1934 neu gegründeten Volksgerichtshofs. Dieses Amt nahm er - unterbrochen durch zwei Einsätze als Soldat - bis 1942 wahr.
Am 20.08 1942 trat er das Amt des Reichsministers der Justiz an. Thierack führte Oktober 1942 die monatlich erscheinenden "Richterbriefe " ein, in denen nach Auffassung der nationalsozialistischen Machthaber vorbildliche Entscheidungen in anonymisierter Form dargestellt wurden und an denen sich die Rechtsprechung orientieren sollte. Außerdem führte er so genannte Vorschauen und Nachschauen ein. Danach hatten die Oberlandesgerichtspräsidenten mindestens alle 14 Tage in Strafverfahren von öffentlichen Interesse vor der Entscheidung durch das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und dem Landgerichtspräsidenten, der dies der zuständigen Strafkammer weiterzuleiten hatte, zu erörtern, wie zu urteilen war.
Thierack verschärfte nicht ca. die strafrechtliche Verfolgung sämtlicher missliebiger Personen und Gruppen. "Asoziale" Verurteilte überstellte er vielmehr in ihrer Gesamtheit der SS. Gemeint waren damit Juden, Polen, Russen und (im damaligen Sprachgebrauch) Zigeuner. Bald darauf verzichtete er gänzlich auf die Strafgewalt der Justiz gegenüber diesen Personen und überließ sie der SS (Einzelheiten bei Schutzhaft).
Thierack kam mit Himmler überein, gewisse Kategorien von Gefangenen - so wörtlich - "durch Arbeit zu vernichten" (vgl. Nürnberger Beweismaterial (N.B. 2171 - PS ).
Seit seinem Amtsantritt als Reichsminister der Justiz in dem August 1942 sorgte Thierack für eine Abkürzung der von seinem Ministerialdirigenten Mettgenberg so genannten "papierenen" Arbeitsweise bei Gnadenverfahrens für zu dem Tode verurteilte.
Auf Betreiben von Thierack wurde in dem Dezember 1942 der Hinrichtungsschuppen in Plötzensee mit acht eisernen Haken ausgestattet, um die Todesstrafe an mehreren Personen gleichzeitig durch Erhängen vollziehen zu können.
Bei den Massenhinrichtungen in dem Gefängnis Plötzensee, beginnend am 7. Septembers 1943, kam es auch dazu, dass "versehentlich" Gefangene erhängt wurden. Thierack vertuschte dies und verlangte die Fortsetzung der Hinrichtungen.
Nach seiner Festnahme durch die Alliierten beging Thierack, noch bevor er in dem Nürnberger Juristenprozess vor Gericht gestellt werden konnte, Selbstmord.
|